Schutzrechte/Patente

Erklärung

Ein Schutzrecht oder auch Patent, besteht über einen definierten Zeitraum und gibt dem Besitzer das Recht dessen Produkt- oder Verfahrensidee oder auch Marke und Gestaltungsmuster als einziger zu vertreiben. Dadurch kann der Besitzer einen wirtschaftlichen Nutzen erzielen und Entwicklungskosten partiell wieder einholen.

Nach der Anmeldung beim „Deutschen Patent- und Markenamt“ wird das Patent veröffentlicht, um beispielsweise als Entwicklungsgrundlage oder auch als Messlatte für andere Erfinder zu dienen.

Um die Idee möglichst gut gegen Kopien abzusichern, kann man diese auch beim „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“, oder anderen ausländischen Patentämtern anmelden.

Es gibt, je nach Absicherungsgut unterschiedliche Schutzrechte:

  • Patent: Meldet man ein Patent an, so geht man einen Vertrag mit dem Staat ein. Der Patentanmelder erhält ein „zeitlich und räumlich begrenztes, alleiniges Verfügungsrecht über seine Erfindung“ sowie ein „Schutz- und Verbotsrecht“ (1), muss dafür aber seine Erfindung vollständig offenlegen. Das Prüfverfahren, das eine angemeldete Erfindung durchläuft, gründet darauf, dass die Idee für einen Fachmann vollkommen neuartig ist, dass sie auf einer erfinderischen Tätigkeit basiert und gewerblich nutzbar ist. Zu beachten ist, dass eine Patentanmeldung oft mehrere Jahre dauern kann.
  • Gebrauchsmuster: Ein Gebrauchsmuster wird meist schon wenige Wochen nach Anmeldung eingetragen und ist damit eine schnelle Alternative, um ein „vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht“ (2) zu erhalten. Geschützt werden können auch Chemikalien, Medikamente oder Nahrungsmittel. Allerdings sind Verfahren (z.B. Fertigung oder Messungen) ausgenommen. Vorgabe für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters ist ebenfalls Nachweis von Neuartigkeit, erfinderischer Tätigkeit und die mögliche gewerbliche Nutzung.
  • Marke: Vorgabe für den Schutz einer Marke ist die Differenzierbarkeit zu andern Marken, wobei irrelevant ist, ob es sich um Worte, Buchstaben, Grafiken, Farben, akustische Icons (sogenannte Earcons) oder Zahlen handelt. Eine Marke wird beim Deutschen Markenamt geschützt.
  • Design: Lässt man ein Design schützen, bedeutet das, dass man vor allem Farb- und Formgebung von industriell/handwerklich realisierbaren Erzeugnissen, oder auch Teilen davon als geschütztes Design eintragen lassen kann.
  • Firma: Ein Firmen- oder Unternehmensnamen wird bereits durch einen Handelsregister-Eintrag geschützt, was bedeutet, dass der Name weder in dieser Region, noch in dieser Branche genutzt werden darf. Wenn man einen Firmennamen überregional schützen lassen will, wird er wie eine Marke beim Deutschen Markenamt angemeldet.

Ziel

Ziel von Schutzrechten ist es den Wert und die Bedeutung von Erfindungen zu unterstützen und zu fördern. Der Patentanmelder erhält eine Monopolstellung gegenüber Wettbewerbern, Schutz auf den, von Innovationsdruck gekennzeichneten Märkten und ein Alleinstellungsmerkmal

Vorgehen

Wenn man ein Patent oder Schutzrecht in Anspruch nehmen will, sollte man im Hinterkopf behalten, dass man dieses so schnell wie möglich anmelden sollte, da es sehr riskant und kostenintensiv (sämtliche Entwicklungskosten umsonst) sein kann zu warten. Allerdings kann es sein, dass der gewerbliche und gesellschaftsrechtliche Rahmen zu so einem baldigen Anmeldezeitpunkt noch nicht gegeben, oder noch nicht definiert ist.

Der Großteil der Patentablehnungen basiert auf mangelndem Neuheitswert, weshalb es essenziell ist, sich vor der zeit- und kostenintensiven Entwicklungsarbeit einer ausführlichen Recherche zu widmen.

Geklärt werden sollte dabei:

  • Was ist Stand der Technik?
  • In welchen Branchen/Nischen werden neuartige Problemlösungen gebraucht?
  • Wird das der Erfindung zugrunde liegende Problem/die Aufgabenstellung bereits von anderen Schutzrechten gelöst? (Schutzrechtskollision?)
  • Wer sind die Konkurrenten?
  • Wie sollte die Erfindung angemeldet werden, um möglichst großflächig geschützt zu werden?

Tipp

Die Anmeldung eines Patents ist nicht kostenfrei! Zunächst müssen Kosten für Anmeldung und Jahresbeiträge an das zuständige Patentamt gezahlt werden, auch ein Patentanwalt kann sehr teuer sein. Die Entwicklungszeit, sowie die Zeit, die benötigt wird, um die Anmeldung auszuarbeiten und die nach spätestens 18 Monaten fällige öffentliche Bekanntmachung sollten nicht unterschätzt werden.

Wenn die Erfindung vor Anmeldung, z.B. auf einem Vortrag oder Kongress, Dritten zugänglich gemacht wurde, ist kein Patentschutz mehr möglich, da die Erfindung nicht mehr als neuartig gewertet werden kann.

Deutsches Patent- und Markenamt DPMA
Eingetragene Designs schützen die Erscheinungsform Ihrer Produkte
LINK: https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html

Quellen


(1) https://www.dpma.de/designs/index.html

(2) https://www.dpma.de/designs/schutz/index.html

(3) www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtsc…-article3409159.html

Vertraege/Patente-Schutzrechte/inhalt.html

https://www.dpma.de/patent/index.html

https://www.dpma.de/gebrauchsmuster/index.html

https://www.dpma.de/marke/index.html

https://www.dpma.de/design/index.html

Studienarbeiten:

Redesign it – Meiller – Grimm – WS 16/17

Redesign it – Mayr – Stotz – WS 16/17

Beispiele

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